Ministerium hat konkrete Pläne lange dementiert
„Auf vielfachen Wunsch“ würden diese Unterlagen nun veröffentlicht, schreibt die Bahn dazu auf ihrer Internetseite und betont, es handele sich um „technisch plausible Entwürfe“, die nur der Kostenkalkulation dienten und die Frage nach „der grundsätzlichen Machbarkeit eines Vorhabens“ beantworten sollten. Für den weiteren Planungsprozess verfügten diese Pläne über „keinerlei Verbindlichkeit“, sie stellten auch keine Festlegungen mit Blick auf den jetzt gestarteten Planungsprozess der DB Netz AG dar.
Inhaltlich bieten die Dokumente aus Sicht der Regionen Schaumburg und OWL zwar Überraschendes, brisant sind jedoch ihre Existenz an sich sowie der Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Vertreter des Bundesverkehrsministeriums hatten stets bestritten, über derartige Detailpläne zu verfügen. Beispielsweise schrieb die Pressestelle des Bundesverkehrsministeriums auf eine entsprechende Anfrage dieser Zeitung im November 2018, „eine konkrete Planung für die technische Umsetzung der Ausbaumaßnahmen“ liege nicht vor.
Quelle: Schaumburger Nachrichten 03.02.2021
Pläne bereits 2019 erstellt
Bereits im Frühjahr 2019 hatte die Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft aus Dresden die Planungen für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fertiggestellt. Die Fahrzeiten zwischen Hannover und Bielefeld sollten verkürzt werden.
Bei drei von fünf Varianten führt die Strecke quer durch das Auetal. In den Unterlagen werden notwendige Bauwerke schon konkret bezeichnet, auch ihre Kosten werden bereits geschätzt. Diese drei Trassen sind nahezu identisch.
Die Gruppe Auetal-in-Not hat eine Interaktive Karte erstellt, in der Trassenverlauf, Trinkwassergebiete sowie Lebensräume bedrohter Tierarten angezeigt werden.
Quelle: Schaumburger Nachrichten 04.02.2021
Kommentar von Pro-Ausbau
Das Raumordnungsverfahren ist den weiteren Planungen vorangestellt
Die Interaktive Karte der KollegenInnen mit den Aspekten der Raumwiderstände ist ein konstruktiver Beitrag. Das ist viel Arbeit und sollte alle AnwohnerInnen dazu animieren, eigene Kenntnisse oder Beobachtungen bekannt zu geben. Die Raumwiderstandsanalyse wird der erste wichtige Punkt im Planungsdialog darstellen! Ihre BürgermeisterInnen und LandräteInnen werden Ihre Hinweise sicherlich mit großem Interesse entgegennehmen.
Nun haben wir den Salat!
Von Beginn an haben wir BürgerInnen die Offenlegung der Bundesgutachten mit ihren Variantenvorschlägen gefordert. Die Geheimniskrämerei Herrn Ferlemanns trägt sehr erheblich dazu bei, dass dem anstehenden Planungsdialog ein großes Stück Vertrauen in Sachen Transparenz und Ehrlichkeit entzogen wird. „Zu Recht, Herr Ferlemann! Vielen Dank für Ihre nun über die Webseite der Deutschen Bahn (DB Netze) veröffentlichten Gutachten! Die DB-Projektleitung wird sich darüber freuen, Ihre Art der Öffentlichkeitsarbeit ausbaden zu dürfen.“
„Nicht durch meinen Garten!??“
Wir gehen davon aus, dass die klugen und aufgeweckten BürgerInnen der Region sich nicht dem Sankt-Florians-Prinzip hingeben werden. Wir gehen davon aus, dass sich alle NachbarInnen weiterhin sachlich-kritisch für die Belange von Mensch, Natur & Umwelt interessieren und einsetzen – auch wenn’s die Nachbargemeinde betrifft.
Oder ist für Sie der Drops gelutscht, weil die Variante X nicht Sie betrifft – oder der Tunnel Y Ihr Grundstück aus der Schußlinie nimmt?
Niemand ist aus dem Schneider
„Die .. fünf Varianten sind im Zuge der strategischen Infrastrukturentwicklung für den Bundesverkehrswegeplan durch den Bundesgutachter erstellt worden. Sie sind technisch plausible Lösungen für die verkehrliche Aufgabenstellung der ABS/NBS Hannover – Bielefeld. Sie stellen aber keine Planungsvarianten dar, die erst im Zuge des jetzt beginnenden Dialogprozesses unter Berücksichtigung ihrer raumordnerischen Vorzugswürdigkeit sowie ihrer Eignung und möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt entwickelt werden.“
Quelle: Erläuterungen der Varianten vom BMVI
„Im Rahmen der Planung wird variantenoffen geprüft, welche Lösung die verkehrlichen Anforderungen wirtschaftlich und raumverträglich erfüllt.“
Quelle: Rechtliche Einordnung vom BMVI
In diesen fünf Varianten sind die Raumwiderstände nicht ausreichend berücksichtigt worden. Sobald aber diese naturschutzfachlich untersucht werden, können die Trassenkorridore anders gestaltet sein oder verlaufen.
Quelle: Bundestag Dokument 19/26317 (Frage-Antwort Nr. 13ff.)
Nach eingehender und umfänglicher Betrachtung der Raumwiderstände und weiterer Variantenvorschläge seitens der BürgerInnen und des Projektplenums werden wohl noch so manche Oh’s und Ach So’s den Planungsdialog begleiten.