Fraktionsbeschluss: Die Grünen fordern einen Bundesnetzplan

Der Fraktionsbeschluss Bündnis’90/Die Grünen vom 15.12.2020 Mit mehr Planungsqualität eine schnellere Umsetzung der Verkehrs- und Energiewende erreichen

Neben weiteren Forderungen stehen die Einführung eines Bundesnetzplans und dem Klimaschutz oberste Priorität einräumen:

Die Bundesverkehrswegeplanung mit ihrer Aneinanderreihung von Einzelprojekten ist zwingend durch eine klimafreundliche Netzplanung zu ersetzen, die Mobilitätsangebote miteinander vernetzt. Ein Bundesnetzplan setzt den Schwerpunkt auf den Erhalt und die Erneuerung bestehender Infrastruktur entlang der Bedeutung von Projekten für das Gesamtnetz. Im Bundesnetzplan haben Infrastrukturmaßnahmen für den Deutschland-Takt der Bahn, einen bundesweit verknüpften Taktfahrplan, oberste Priorität. Die Auswahl von einzelnen Infrastrukturprojekten erfolgt unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten.

Zusammenfassung des kompletten Fraktionsbeschlusses:
Grüne Forderungen für eine bessere Planungsqualität und eine schnellere Planungsumsetzung

1.Personaloffensive starten und Kernursache für Planungsverzögerung beseitigen

  • Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Gerichte soweit mit Personal ausstatten, dass Be-schleunigungseffekte im Verfahrensablauf messbar werden
  • Personal in Behörden und Gerichten ausreichende Möglichkeiten zur Weiterqualifikation geben
  • mit neuen Ausbildungsmodellen dem Fachkräftemangel in den Behörden entgegenwirken
  • finanzielle Zuwendungen des Bundes für Planungs- und Genehmigungsbehörden aufstocken

2.Mit einem Bundesnetzplan die Klimaschutzziele im Verkehr erreichen

  • Bundesverkehrswegeplanung durch eine klimafreundliche und bürgernahe Netzplanung erset-zen
  • mit aktuellen Verkehrsprognosen reale Bedarfe bei Infrastruktur ermitteln
  • Straßenprojekte nur realisieren, wenn sie keine negativen Klima- und Verlagerungswirkungenhaben

3.Frühzeitige, echte und durchgängige Bürgerbeteiligung ermöglichen

  • mit parlamentarischer Beteiligung Entscheidungen der Planungs- und Genehmigungsbehördenaufwerten
  • klare und verbindliche Kriterien und Qualitätsstandards einer frühzeitigen, umfassenden und guten Bürgerbeteiligung bestimmen
  • Bürgerdialoge für alle größeren Planungsverfahren verbindlich im Rahmen des Raumordnungs-verfahrens verankern
  • Beteiligungsverfahren finanziell fördern

4.Durch gute Raumplanung den Ausbau von Erneuerbaren Energien fördern

  • ein bundesweites, verbindliches Produktions-, Kapazitäts- oder Flächenziel für die Windenergie festlegen
  • Repowering am bisherigen Standort erleichtern
  • Absenkung des Prüfradius um Anlagen der Flugsicherung auf 10 km

5.Planungsbeschleunigung mit Stärkung von Umwelt- und Naturschutzrecht

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen aufwerten
  • einheitliche Standards bei der Bewertung von Natur – und Artenschutzvorgaben festlegen
  • eine verkehrsträgerübergreifende Basisdatenbank für Kartier- und Artendaten etablieren
  • Erfahrungen und die Expertise von Naturschutz- und Umweltverbänden nutzen

6.Doppelte Prüfverfahren vermeiden und Verfahrensschritte digitalisieren und vereinfachen

  • Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren besser miteinander verzahnen
  • eine verpflichtende Digitalisierung von Planungsunterlagen zügig und flächendeckend umsetzen
  • digitale Beteiligungsformate erforschen und einführen.
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