Bundestag und Bundesrat zum Investitionsbeschleunigungsgesetz


Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf eines weiteren Investitionsbeschleunigungsgesetzes getagt

Am 18.09.2020 hat der Bundesrat zum Investitionsbeschleunigungsgesetz getagt. Hier ein Redebeitrag dazu von Winfried Hermann, Bündnis’90/Die Grünen aus Baden Württemberg:

Die Mitglieder der Ausschüsse des Bundesrats hatten recht wenig Zeit, sich des Themas anzunehmen. Trotzdem gewinnt die Zuversicht, dass auch der nunmehr vierte Versuch, Bauvorhaben des Bundes durch die Verschlankung von Rechtswegen zu beschleunigen, zum Erfolg führt.

Wer sich Details der juristischen Ergüsse zu dem Tagesordnungspunkt anschauen mag – unter diesem link geht’s zur Seite des Bundesrates.


Der Bundestag beriet über das geplante Gesetz

Die erste Beratung am 11.09.2020 des Bundestages zur ‚Beschleunigung von Investitionen‘. Eine schöne Beschreibung des Tagesordnungspunktes 24, bei dem es um eine Vielzahl von Änderungen in Verordnungen und Gesetzen geht. Auch in diesem Gesetz geht es – unter anderem – um die Beschleunigung von Baumaßnahmen des Bundes zulasten der Rechtswege der Bürgerinnen und Bürger.

Das Übel und Abschreckendste ist, dass die Thematik derart kryptisch und für Nicht-Juristen kaum nachvollziehbar daherkommt. Einer der vielleicht gelungendsten Beiträge in Form von deutlicher Kritik stammt vom ‚Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs‘.

Klicken Sie auf das Bild, um sich die Beratung anzusehen.

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