Montag beginnt das offizielle Verfahren für die Erweiterung auf 178 Hektar
BÜCKEBURG. Die Erweiterung des Naturschutzgebietes Bückeburger Niederung von 70 auf 178 Hektar Fläche sowie Anpassungen des umgebenden Landschaftsschutzgebietes mit insgesamt 580 Hektar wird konkret. Nachdem der Kreisausschuss des zuständigen Landkreises Schaumburg im November 2019 die entsprechenden Beschlüsse gefasst hat und der Bau- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Bückeburg im Dezember 2020 vom Naturschutzamt des Landkreises auf den Stand der Dinge gebracht worden ist, beginnt nun am kommenden Montag im Bückeburger Rathaus die öffentliche Auslegung der Entwürfe nebst Begründungen und Karten. Bis zum 11. Februar können Stellungnahmen abgegeben werden. Bis zum Sommer soll die Ausweisung formalrechtlich durch sein.
Wie Amtsleiterin Martina Engelking und der für die Niederung verantwortliche Mitarbeiter Dr. Jochen Beug im Bau- und Umweltausschuss erläuterten, ist die entsprechende Naturschutzverordnung zur Niederung bereits 1989 erlassen worden, die zum Landschaftsschutzgebiet Bückeburger Niederung bereits 1986. Beide Verordnungen müssen daher neu formuliert, präzisiert und an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Während das eigentliche Naturschutzgebiet um 108 Hektar erweitert wird, wird das Landschaftsschutzgebiet in seinen Abgrenzungen präzisiert, aber nicht erweitert.
Die Erweiterung des Naturschutzgebietes umfasst im Scheier Bruch den Aue-Altarm bis zur eigentlichen Aue nördlich von Schäferstraße und dem bisherigen Kerngebiet. Im westlichen Bereich werden die Amtmannschen Wiesen, die Rehrfeldwiesen und weitere Flächen im Mittleren und Vorderem Bruch bis hin zum Heidornweg, südlich begrenzt vom Feldweg an der Auebrücke am Heidornweg, unter Naturschutz gestellt. Die Wege am Rand und durch das Naturschutzgebiet Wege wie etwa Schäferstraße, Bürgerdamm oder Heidornweg gelten nicht als Naturschutzgebiet, wie Dr. Beug betonte, auch nicht im Landschaftsschutzgebiet. Jenseits dieser Wege besteht aber ein Betretungsverbot – so wie schon im bisherigen Kernbereich des Naturschutzgebietes.
Bei der Ausweisung der neuen Naturschutzflächen hat der Kreis den Vorteil, dass sich bis auf 1,5 Hektar bereits alle anderen Flächen im Besitz der öffentlichen Hand befinden und an Landwirte verpachtet sind. In dem gesamten Naturschutzgebiet befinden sich noch 18 Hektar im Privatbesitz. Die Landwirte erhalten für die Beschränkungen eine Erschwerniszulage seitens des Landes Niedersachsen.
Nicht nur über die Pachtverträge kann geregelt werden, was künftig in den neuen Bereichen des Naturschutzgebietes nicht mehr erlaubt ist: Der Umbruch oder Veränderung von Grünland zum Beispiel, keine Pflanzenschutzmittel, keine Grünlanderneuerung außer bei Wildschweinschäden, Nachsaat nur mit gebietseigener Saat, Math nur einseitig und von innen nach außen, um schützenswerten Tieren Fluchtmöglichkeiten zu bieten, an den Längsseiten sind Randstreifen von 2,50 Meter einzuhalten. Für die betroffenen Landwirte gibt es Erschwernisausgleiche.
Insbesondere beim Landschaftsschutzgebiet setzt die neue Verordnung auf Erlaubnisvorbehalte und spricht keine Verbote mehr aus wie noch die alten Verordnung, wie Beug erläuterte. Grünland umzubrechen oder zu erneuern, Gülle oder Pflanzenschutzmittel einzubringen. Gehölzpflege, Zäune, Drainagen, bauliche Tätigkeiten wie Leitungen, Wege, Ställe, Bodenentnahmen oder Deponierungen: Für alles muss sich künftig eine Erlaubnis beim Landkreis eingeholt werden. „Deutlich schlanker“, wie es Beug formulierte.
Wie Martina Engelking sagte, seien seit Jahren Diskussionen um die Niederung geführt und bereits einiges umgesetzt worden. Vor einem Jahr sei der Startschuss durch den Kreisausschuss gefallen, seit dem die Vorentwürfe mitsamt den Begründungen erarbeitet worden. Es wurden und werden Gespräche mit den Betroffenen wie Stadt, Landwirtschaft, Eigentümern, Verbänden oder aber dem Förderverein Bückeburger Niederung geführt. Sie gehe davon aus, dass sie nach Abwägen der Stellungnahmen Ende des 1. Halbjahres fertig werden.
Im Bau- und Umweltausschuss gab es einige Diskussionen. Die Ratsfrau Cornelia (Grüne) hält die Erweiterung für sinnvoll und eine Aufwertung wertvollen Gebietes: „Es ist an der Zeit, dass es weitergeht. Es sei zwar „Naturschutz light“, sie hoffe aber, dass es zum Konsens kommt.
Den Nicht-Konsens hatte zuvor Ratsherr Friedrich Meier (CDU), Scheier Ortsbürgermeister und selbst Landwirt mit Flächen in der Niederung deutlich gemacht. Er bezeichnete die Erweiterung und neue Verordnung als „kalte Enteignung. Hier wird etwas drüber gestülpt. Eine ganz saubere Nummer.“ Die Amtsleiterin des Landkreises erwiderte, dass der Landkreis mit den Privateigentümern bereits Gespräche geführt hat und weitere Regelungen im Gespräch sind. In der Abwägung sei seitens des Landkreises bereits auf bestimmte Sachen verzichtet worden. Sie gehe nicht davon aus, dass es noch zu größeren Problemen komme. Die Maßnahmen seien nicht so einschränkend, dass man nicht ins Verfahren gehe: „Ein Minimum ist erreicht.“.
Wie es denn mit der Neubautrasse der Bahn stehe, wollte die Grünen-Ratsfrau Laasch wissen? Um daraufhin nur die Gegenfrage von Beug zu erhalten: „Welche denn?“ Es kursierten die verschiedensten Varianten mit diversen Korridoren: „Wir sind ratlos und unwissend.“ Zum Hintergrund: Eine Variante des trassenfernen Ausbaus der Bahn zwischen Hannover und Bielefeld sieht einen Trassenverlauf zwischen Scheie und Meinsen gen Evesen quer durch die Bückeburger Niederung und das alte wie neue Naturschutzgebiet vor.
Am kommenden Montag beginnt die öffentliche Auslegung der Entwürfe zur Neufassung der Naturschutzgebietsverordnung und der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bückeburger Niederung“. Damit soll das Naturschutzgebiet erweitert und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Bückeburger Niederung“ angepasst und überarbeitet werden.
Die Verordnungsentwürfe umfassen das Niederungsgebiet nördlich der Stadt Bückeburg zwischen den Ortsteilen Evesen, Nordholz, Meinsen und Scheie. Die Auslegung erfolgt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Sie geht vom 11. Januar bis zum 11. Februar. Die Verordnungsentwürfe samt Karten liegen im Rathaus der Stadt Bückeburg im Fachbereich Planen & Bauen im Stadthauses I, Marktplatz 3 aus und können während der Sprechzeiten montags bis freitags von 8.30 bis zwölf Uhr, dienstags von 14.30 Uhr bis 16 Uhr, und donnerstags von 14.30 bis 18 Uhr nach Terminabsprache von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Die öffentlich ausgelegten Unterlagen werden während der Auslegungszeit auch unter www.schaumburg.de bereitgestellt. Während der Zeit können Anregungen und Bedenken auch beim Landkreis Schaumburg, Untere Naturschutzbehörde, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, schriftlich oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vorgebracht werden.
Quelle: SZLZ.de vom 08.01.2021 Autor: Raimund Cremers
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