Bückeburger Niederung: NSG-Ausweitung etwas in Verzug geraten
Vorhaben unabhängig von Bahn-Planungen
BÜCKEBURG. Das Naturschutzgebiet Bückeburger Niederung soll erweitert werden – von 69 Hektar auf 178 Hektar. Im Zuge des Verfahrens wird es nach Auskunft der Verwaltung eine Beteiligung der Öffentlichkeit geben; betroffene Landwirte erhalten dabei Gelegenheit, deren Belange mitzuteilen.
Das in der Bückeburger Niederung seit 1989 ausgewiesene Naturschutzgebiet (NSG) soll von aktuell 69 Hektar auf insgesamt 178 Hektar vergrößert werden (davon stehen bereits rund 158 Hektar in öffentlichem Eigentum). Einbezogen wären dann insbesondere die Flächen An den Dammwiesen, Rehrwiese, Vorderes Bruch, Mittleres Bruch und Amtmannsche Wiese. Dafür hat sich der Umweltausschuss des Landkreises Schaumburg im November vergangenen Jahres mehrheitlich bei einer Enthaltung ausgesprochen (wir berichteten). Seitdem jedoch ist in dieser Angelegenheit nicht viel mehr passiert.
„Wir sind noch in Arbeit“, informierte Andrea Stüdemann, Kreis-Dezernentin für Naturschutz, bei der jetzt abgehaltenen Umweltausschuss-Sitzung über den Sachstand. Zudem erinnerte sie daran, dass es seitens der Politik ein Einvernehmen gebe, das zukünftige Naturschutzgebiet auf westlicher Seite durch den durch die Bückeburger Niederung verlaufenden Heidornweg zu begrenzen.
Laut Stüdemann wird es zu gegebener Zeit eine Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Dabei werden die entsprechenden Unterlagen einen Monat lang öffentlich ausliegen. Den von der geplanten Erweiterung der unter Naturschutz stehenden Flächen betroffenen Landwirten wird Gelegenheit gegeben, sich über dieses Vorhaben zu informieren und deren Belange mitzuteilen.
Auf Anfrage dieser Zeitung räumte Stüdemann später ein, dass der Landkreis hinsichtlich der von diesem beabsichtigten Naturschutzgebiet-Erweiterung aufgrund der Corona-Situation etwas in Verzug geraten sei. Seit der Umweltausschuss-Sitzung vom November 2019 habe es daher erst jetzt wieder eine Umweltausschuss-Sitzung gegeben. Nun aber sei man „dran an dem Thema“, betonte sie.
Auf die Frage, ob mit Blick auf den möglichen Verlauf der von Bund geplanten neuen Hochgeschwindigkeitsbahntrasse, die durch die Bückeburger Niederung führen könnte, hinsichtlich der Ausweitung des Naturschutzgebietes Eile geboten sei, antwortete die Dezernentin so: Die Erweiterung des Naturschutzgebietes sei „naturschutzfachlich zu betrachten und nicht als Verhinderungsplanung“. Die vom Landkreis Schaumburg angestrebte Ausweitung des Naturschutzgebietes hat ihrer Aussage nach somit nichts mit einem möglichen Streckenverlauf der diskutierten Bahntrasse zu tun; die Frage, was Vorrang hat (ein existierendes Naturschutzgebiet oder der Ausbau des Schienennetzes), ist ihr zufolge „immer auch ein Abwägungsprozess“.
Quelle Michael Werk für SZLZ.de vom 08.10.2020