Klimaschutz: Andreas Scheuer will Fesseln für die Zivilgesellschaft


Die Koalition plant einen verheerenden Eingriff in die Klagerechte von Umweltverbänden. Dabei braucht Klimaschutz mehr statt weniger Bürgermitsprache. Der Gastbeitrag.

Klimakrise, Artensterben, gesundheitsgefährdende Abgase in Städten und Waldsterben 2.0: Die weltweiten Klima- und Umweltkrisen sind in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen. Die ersten Auswirkungen sind spürbar. Vielen Menschen wird klar: Ein „Weiter so“ ist kein Mittel, um den Krisen unserer Zeit zu begegnen. Die Politik muss jetzt umfassend handeln.

Doch statt die Probleme mutig anzupacken, windet sich die Bundesregierung mit unzureichenden Maßnahmen aus ihrer Verantwortung. Flankiert ist dieses Verschleppen von Angriffen auf die Zivilgesellschaft: erst auf die Gemeinnützigkeit, nun sollen die Klagerechte (weiter) eingeschränkt werden. Mit dem „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“, das aktuell im Bundestag beraten wird, will Verkehrsminister Andreas Scheuer die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände mit Hilfe von Maßnahmengesetzen komplett aushebeln. Klar ist: Scheuer will damit Kritik im Keim ersticken.

Ein dreister Vorstoß

Dieser dreiste Vorstoß erweist sich bei genauerem Hinsehen als inhaltlich gänzlich unsinnig: Das Gesetz hebelt Fachwissen, Expertise und Sachverstand einfach aus und schneidet den Rechtsweg ab. Statt wie bisher die Fachbehörden soll zukünftig der Bundestag über das ob und wie von Einzelprojekte entscheiden. Statt von neutraler Stelle werden Entscheidungen künftig – seien wir mal realistisch – entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag getroffen. Behördenentscheidungen sind dagegen Verwaltungsakte und gerichtlich überprüfbar. Das ist gerade bei so komplexen Planungen wie Infrastrukturprojekten extrem wichtig, denn Fehler passieren hierbei häufiger. Deshalb sind die Klagen der Umweltverbände auch überdurchschnittlich erfolgreich.

Künftig sähe das anders aus: Weder Umweltverbände noch Bürgerinnen und Bürger könnten Projekte umfassend von neutraler Stelle überprüfen lassen. Selbst wenn ein Projekt Immissionsgrenzwerte überschreitet oder Lebensraum von seltenen Tieren und Pflanzen rechtswidrig zerstört – der Gang vor die Verwaltungsgerichte wäre verschlossen. Ein so verheerender Eingriff in die Klagerechte verstößt nicht nur gegen die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention, welche die Klagerechte für Umweltverbände gestärkt hat, sondern auch gegen das Grundgesetz. Jede Bürgerin und jeder Bürger muss damit rechnen, dass ihre Baugenehmigung fürs Wochenendhäuschen vor Gericht kontrolliert wird. Will sich hier ein Minister über Recht und Gesetz hinwegsetzen?

Stuttgart 21 lässt grüßen

Präventiv spricht Scheuers Ministerium von nur zwölf Projekten, für die das Gesetz gelten soll. Aber schon jetzt ist klar, dass es nicht bei dem Dutzend bleiben wird. Der Entwurf ist ein Trojanisches Pferd: Er enthält eine Klausel, wonach das Verkehrsministerium beliebig weitere Projekte draufsatteln kann. Und ob mit dem Gesetzentwurf die Akzeptanz verbessert wird, wie es sich Bundesminister Scheuer erträumt, darf – vorsichtig gesagt – bezweifelt werden. Das Bahn-Großprojekt Stuttgart 21 lässt grüßen.

Wer die Zivilgesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger mundtot macht, kann Gesetze vielleicht schneller durchwinken. Aber den Widerstand gegen Projekte kann der Minister so nicht verhindern. Die Menschen werden ihren Weg finden, den Protest auf die Straße zu tragen. Eine echte Beschleunigung, ein echter Beitrag zum Klimaschutz kann nur gelingen, wenn eine weitreichende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Dazu hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) umfassende Konzepte erarbeitet.

Bild: Olaf Bandt ist Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Es mangelt nicht an Ideen für eine echte Planungsbeschleunigung. An dem Vorgehen von Andreas Scheuer zeigt sich aber einmal mehr, wie der Minister Politik macht und versteht: Er ignoriert alles, was ihm nicht in seine Konzepte passt. Beispielhaft sind das Debakel der Maut, die nach seiner Meinung europarechtskonform war, und das Tempolimit, das aus seiner Sicht gegen den gesunden Menschenverstand verstößt. Scheuer treibt die Politik ein ums andere Mal in ein Desaster. Andere dürfen hinterher die Zeche zahlen.

Den Abgeordneten von Union und SPD, die nun bald das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz im Bundestag beschließen sollen (Anmerkung BI-Auetal: bereits am 31.01.2020 geschehen!), sei gesagt: Schnelle Planung muss mit guter, fachlicher Planung einhergehen. Dazu gehört die Einhaltung des Umweltrechts und der Erhalt der Klagerechte. Hoffentlich haben die Abgeordneten nicht das gleiche zweifelhafte Rechtstaatsverständnis wie der Verkehrsminister. Sie müssen dieses unsägliche Gesetz stoppen – ungeachtet der Fraktionszugehörigkeit (Anmerkung BI-Auetal: auch der Bundesrat hat am 14.02.2020 das Gesetz genehmigt!). Sonst wird sich Minister Scheuer nach dem Maut-Debakel die zweite Abfuhr aus Brüssel oder Karlsruhe holen.

Quelle: Frankfurter Rundschau am 15.02.2020 Autor: Olaf Bandt

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