Herr Scheuer meint wohl, wir merken das nicht
Das BMVI hat die Corona-Zeit trefflich genutzt. Die Protokolle (Koalitionsausschuss 08.03.2020-IV, Bundestag-Plenarsitzung vom 12.03.2020-Seite 18993) geben darüber Auskunft, dass im Frühjahr über dieses Investitionsbeschleunigungsgesetz debattiert wurde. Und es finden sich Hinweise darauf, dass wie beim MgvG den Fachleuten nur sehr wenige Tage blieben, um Stellung beziehen zu können. Aber letztlich hängt auch hier die Regierung mit drin, denn dieser InvBeschlG-Entwurf ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Im Herbst soll der Bundestag darüber beschließen!
Wir haben haben also erneut nur kurz Zeit, uns mit dem Inhalt zu beschäftigen, dessen Auswirkung abzuschätzen und entsprechend darauf zu reagieren!
Investitionsbeschleunigungsgesetz: Kabinett beschließt schnellere Bauplanung für Infrastrukturprojekte
Quelle Zeit.de vom 12.08.2020
Straßen und Schienen, Schallschutzwände, Häfen und Windparks sollen schneller gebaut werden. Die Koalition brachte dafür nun das entsprechende Gesetz auf den Weg.
Der Bau und Ausbau von Schienen, Windrädern, Häfen, Bergwerken und Straßen soll künftig schneller umgesetzt werden. Das Bundeskabinett beschloss dafür den Entwurf des sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetzes aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. „Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren“, hieß es in einer Erklärung des CSU-Politikers.
Das Gesetz sieht zum einen kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren vor. So sollen Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe künftig in erster Instanz zuständig sein für Landesstraßen, Hafenprojekte oder Windräder. Zudem sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen gebündelt werden können, damit nicht Personalmangel die Verfahren bremst.
Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – etwa aus dem Bundesverkehrswegeplan und zum Mobilfunkausbau – soll gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet werden können. „Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen“, teilte das Ministerium mit. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibe aber erhalten.
Des Weiteren soll die Raumverträglichkeit schneller geprüft werden. Das derzeit vorgeschriebene Raumordnungsverfahren, um regionale Auswirkungen eines Bauprojekts zu überprüfen, kann künftig wegfallen – „wenn keine Konflikte zu erwarten sind“, wie das Ministerium mitteilte. Nötig ist dann nur noch das Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des Baurechts.
Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig auch kein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein, etwa für die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, den barrierefreien Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen oder den Bau von Schallschutzwänden. Umweltprüfungen will die Regierung in diesen Fällen „erleichtern“: Eine Vorprüfung soll teilweise die nachfolgenden Prüfungen entbehrlich machen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) begrüßte das Gesetz als „ein wichtiges Zukunftssignal für Deutschland als Investitionsstandort“ und „gutes Signal für die Energiewende“. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks zeigte sich vor allem mit der Straffung von gerichtlichen Verfahren zufrieden. Er mahnte aber, auch die Planungs- und Umsetzungskompetenz in den zuständigen Ämtern zu stärken.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußerte sich hingegen enttäuscht: Die große Koalition bleibe „weit“ hinter ihren eigenen Ankündigungen zurück. Der Kabinettsbeschluss lasse zentrale Forderungen der Wirtschaft links liegen, zum Beispiel ein konsequenteres Vorgehen gegen missbräuchliche Klageführungen und jahrelange Gerichtsverfahren. „Es hilft nicht, Milliarden bereitzustellen, wenn die Mittel nicht verbaut werden können. Jede verschleppte Brückensanierung, jede marode Schleuse und jede verzögerte Schienenstrecke schaden dem Industriestandort und damit dem Wohlstand Deutschlands“, schrieb der BDI.
In der aktuellen Legislaturperiode sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten. Der Bundestag kann etwa per Gesetz wichtige Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen; bei Ersatzneubauten entfällt ein neues Genehmigungsverfahren. Vierzehn ausgewählte Schienen- und Wasserstraßenprojekte sollten so beschleunigt wurden – etwa die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals oder der Ausbau der Bahntrasse Hannover–Bielefeld.