Die Strategie der Beschneidung von Klagemöglichkeiten wird fortgesetzt
Das berühmt-berüchtigte MgvG Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz wurde schon kurz nach Inkraftreten ergänzt! Und zwar um weitere 16 Projekte! Das Prozedere versteckt sich hinter dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 08.08.2020
In diesem Strukturstärkungsgesetz finden sich nicht nur seitenweise Straßen- und Schienenprojekte, die strukturschwache Regionen bzw. solche Regionen, die durch den Kohleausstieg geschwächt werden, mit Investitionen stärken sollen. Es finden sich eben auch Ergänzungen für das MgvG. Also auch für diese Projekte gilt der durch das MgvG bis auf’s Gerippe abgespeckte Rechtsweg für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Stärkung der Regionen wird mit der Beschneidung des Rechtsweges bezahlt. Und uns zeigt das, dass wir wirklich in regelmäßigen Abständen checken müssen, was das BMVI so treibt!
Zusätzlich zum MgvG soll in Kürze das Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet werden! Dieses Gesetz wird wie das MgvG mit Kritik belegt (sehr interessant die Stellungnahmen der Verbände) und liegt derzeit bei den zuständigen Ausschüssen im Bundestag. Der soll, so der Plan, im Herbst über das Gesetz beschließen.
Das Invest…Gesetz selbst ist ein reines Sammelsurium von Gesetzesänderungen in anderen Gesetzen und ist für Normalsterbliche unlesbar! Nach stundenlangem Herausgefriggel, was eigentlich wie geändert werden soll, sind einige Auffälligkeiten hängengeblieben:
Exkurs: Windräder sind in den Fokus der Bundesregierung gerückt. Es gab ja zwischen Regierung und der Bevölkerung bzw. den Anwohnern Streit über das Thema. Diesem Konflikt hat das Kabinett jetzt einen großen Stein in den Weg gelegt, denn schon kleine Windräder ab 50 m sollen besser gleich beim Oberverwaltungsgericht landen, eine Instanz gespart, zum Rechtsweg-Nachteil der Bürgerinnen und Bürger. Aber das nur so nebenbei!
Denn für unser Thema „ABS/NBS Hannover – Bielefeld“ ist eher relevant, dass Beschwerden und Klagen gegen „Infrastruktumaßnahmen, die von überregionaler Bedeutung sind“, keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Liest sich so, dass auf jeden Fall weitergebaut wird, während das Verfahren läuft!
Oder dass jetzt neu der Begriff „Unterhaltung von Eisenbahnanlagen“ eingeführt wird und solche Maßnahmen keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung bedürfen. Einfach mal so gebaut – klingt nicht vertrauenserweckend!
Wir von der Initiative Pro-Ausbau sind besorgt über solche Schritte der Bundesregierung nebst ihrer Behörden und reichen unsere Fragen und Beschwerde über so ein Vorgehen an unsere Bundestagsabgeordneten weiter.