Rechnungshof kritisiert Bahngesetz

Der Bundesrechnungshof geht mit dem Eisenbahn-Reform-Gesetz von Verkehrsminister Scheuer hart ins Gericht. Es stärke den Wettbewerb nicht und werde deshalb nicht helfen, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen.

Der Bundesrechnungshof hat sich den Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts vorgenommen, der in Kürze vom Bundestag beschlossen werden soll. Mit dem Ergebnis der Prüfung dürfte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nicht zufrieden sein. Der Gesetzentwurf stärke den Wettbewerb nicht und werde „keinen signifikanten Betrag dazu leisten können, Verkehr auf die Schiene zu verlagern“.

Im Bericht heißt es weiter, für den Bund bestünden „gegenläufige Interessenlagen“ in Hinblick auf seine Rollen in den Eisenbahnmärkten. Als Gestalter der Marktordnung habe er einen diskriminierungsfreien Wettbewerb sicherzustellen. Demgegenüber sei er als Eigentümer der Deutschen Bahn AG dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Mit dem Gesetzentwurf trage das Verkehrsministerium nichts dazu bei, dieses Spannungsfeld aufzulösen.

Als integrierter Konzern betreibt die Deutsche Bahn auch das Schienennetz, auf dem gleichzeitig die Züge in Konkurrenz mit anderen Anbietern fahren. Im Bericht spielt unter anderem der geplante Deutschlandtakt eine Rolle. Dabei sollen Regional- und Fernzüge eng vertaktet und so die Bahn insgesamt attraktiver werden. Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass der Takt maßgeblich von der Netztochter der Deutschen Bahn organisiert werden soll.

Damit eröffne das Verkehrsministerium die Möglichkeit, den „wettbewerbsneutralen Deutschlandtakt sukzessive in einen reinen ‚DB AG-Takt‘ umzuwandeln“, so die Prüfer.

DB im Fernverkehr fast noch Monopolist

Weitere Kritik übt der Rechnungshof an der geplanten Kapitalspritze für die Schienen-Sparte. Da die Trassen-Gebühren sich indirekt an der Eigenkapital-Ausstattung der Tochter orientieren, müssten auch die Konkurrenten als Nutzer im Ergebnis höhere Gebühren zahlen.

Dies wirke nicht nur den Absichten des Bundes entgegen, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, den Wettbewerb zu stärken und die Trassenentgelte zu senken. Es laufe auch der Vorgabe des Gesetzes zuwider, der DB Netz AG Anreize zu setzen, ihre Kosten zu reduzieren.

Beitragsbild: screenshot tageschau.de

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