Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung


Bürgerbeteiligung

In den Zeiten des Zuhausbleibens kann man sich wunderbar mit dem Thema Bürgerbeteiligung alias Bürgerdialog beschäftigen.

Eine Thematik, die einen stundenlang, tagelang recherchieren läßt, denn es gibt keine einheitliche Verfahrensweise. Die vermeindliche Transparenz wird durch die immense Flut an abgelegten Informationen nebulös.

Das geschätzte Bundesverkehrsministerium hat sich als bürgernahes und vertrauensvolles Haus die Mühe gemacht, ein HANDBUCH FÜR EINE GUTE BÜRGERBETEILIGUNG herauszugeben. Wir stellen Ihnen das gern hier als Link-Lektüre zur Verfügung!

Weniger ist mehr
wir arbeiten derzeit daran, für Sie das Thema Bürgerdialog aufzubereiten.


BMVI-HandbuchBürgerbeteiligung Seite 14

BVWP 2015 = Bundesverkehrswegeplan 2015 (von 2003 bis März 2016)
BVWP 2030 = Bundesverkehrswegeplan 2030 (ab Mai 2016 bis heute)
SUP = strategische Umweltprüfung
Informelle Beteiligung = freiwillige Möglichkeit der politischen Mitwirkung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist
Formelle Beteiligung = die Kommunikation findet zwischen Betroffenen und Behörde direkt und gemäß gesetzlicher Vorschriften statt
Der BVWP 2015 aus dem Jahre 2003 reichte nicht mehr aus.
Es wurde nach einer informellen Bürgerbeteiligung im Mai 2016 der BVWP 2030 am 03.08.2016 beschlossen.

Und damit der Ausbau der Strecke Hannover-Bielefeld.

BWVP-Projekte

So weit so gut!

Daß wir es aber jetzt mit dem Plan einer Neubau-Hochgeschwindigkeitstrasse an ganz anderer Stelle zu tun haben, liegt an der im Koaltionsvertrag im Jahre 2018 beschlossenen Umsetzung eines Deutschlandtaktes. Schon im April 2016 gab das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer für den Fachbereich Schiene die Erarbeitung des Konzepts Fahrplan 2030 plus in Auftrag. Es soll in Deutschland ein Taktfahrplan eingeführt werden. Das Stichwort dazu ist das Zukunftsbündnis Schiene.

Und hier kommen die sogenannten Gutachter-Entwürfe der Firma SMA-Partner ins Spiel. Diese Firma ist spezialisiert auf Eisenbahnsystemplanung wie z.B. die Berechnung eines integralen Taktfahrplans. Der erste und der zweite Gutachterentwurf haben noch offene Fragen gelassen. Aber in diesem Entwurf ist bereits klar, daß das bisher veröffentlichte Projekt „Ausbau der Strecke Hannover-Bielefeld“ nicht alleine dasteht – sondern daß es um eine Strecke mit 300 km/h geht – eine Neubaustrecke.

Und das ist ein guter Grund für Protest!

Nun liegt auch der sogenannten 3. Gutachterentwurf vor. Dieser ändert nichts an der vom BMVI gewollten Hochgeschwindigkeitsstrecke. Es stellt sich die Frage, ob eine so einschneidende Veränderung des BVWP 2030 – nämlich die Einbindung des Fahrplan 2030 plus (sprich des Integralen Deutschlandtakts) – nicht eine erneute informelle Bürgerbeteiligung erfordert.

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